Die Kosten für die osteopathische Behandlung erfragen sie bitte in der jeweiligen Praxis direkt.
Grundsätzlich benötigen sie keine Rezeptverordnung vom Arzt um bei mir die osteopathischen Leistungen in Anspruch nehmen zu können!
Unabhängig von der Erstattung müssen Sie die Kosten für die Behandlung übernehmen.