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Kosten und Rückerstattung

Die Kosten für die osteopathische Behandlung erfragen sie bitte in der jeweiligen Praxis direkt.
Grundsätzlich benötigen sie keine Rezeptverordnung vom Arzt um bei mir die osteopathischen Leistungen in Anspruch nehmen zu können!

Unabhängig von der Erstattung müssen Sie die Kosten für die Behandlung übernehmen.

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten. Meist ist dafür Voraussetzung, dass Sie eine ärztliche Überweisung oder Verordnung haben und diese zusammen mit der Rechnung bei der Kasse einreichen.

Die Regelung weicht von Kasse zu Kasse ab. Um sicher zu gehen informieren Sie sich im Voraus bei ihrer Kasse.

Eine meist recht aktuelle Auflistung mit den spezifischen Regeln pro Kasse finden sie unter:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Gesetzlich versichert?

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten. Meist ist dafür Voraussetzung, dass Sie eine ärztliche Überweisung oder Verordnung haben und diese zusammen mit der Rechnung bei der Kasse einreichen.

Die Regelung weicht von Kasse zu Kasse ab. Um sicher zu gehen informieren Sie sich im Voraus bei ihrer Kasse.

Eine meist recht aktuelle Auflistung mit den spezifischen Regeln pro Kasse finden sie unter:
http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

Privat oder Beihilfe versichert?

Es besteht die Möglichkeit die osteopathischen Leistungen über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker abzurechnen.
Je nach Kasse und Vertrag kann jedoch ein Eigenanteil anfallen oder nur bis zu einer gewissen Grenze gezahlt werden.
Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung und weisen sie auf eventuelle Besonderheiten hin!